Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.06.2025)
Präambel
(1) Diese AGB liegen jeglicher Geschäftstätigkeit der ProductaLux Adam Naborczyk zugrunde. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als (der) “Kunde“ bezeichnet. Vorbehaltlich ausdrücklich und schriftlich vereinbarter Abweichung hiervon werden eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
Die ProductaLux Adam Naborczyk ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der ProductaLux Adam Naborczyk gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht
(2) Die ProductaLux Adam Naborczyk schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der ProductaLux Adam Naborczyk in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, ganz gleich ob als Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder als Freiberufler handelt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Die ProductaLux Adam Naborczyk bietet als spezialisierte E-Commerce Firma für Produktfotografie hochwertige Produktfotos und Produktbilder für Händler aus allen E-Commerce Branchen. Die Tätigkeit der ProductaLux Adam Naborczyk basiert auf der Erzeugung von Stockbildern und künstlicher Intelligenz.
Die konkret von ProductaLux Adam Naborczyk zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den zwischen ProductaLux Adam Naborczyk und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
Wenn und soweit der Kunde von der ProductaLux Adam Naborczyk Leistungen wünscht, die über den nach Absatz (1) vereinbarten Rahmen hinausgehen (“ Zusatzleistungen“), und wenn und soweit zur Vergütung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden diese Zusatzleistungen nach den üblichen Sätzen vergütet.
§ 3 Vertragsschluss
Verträge zwischen den Parteien kommen zustande, indem der Kunde ProductaLux Adam Naborczyk per E-Mail oder telefonisch beauftragt und ProductaLux Adam Naborczyk dieses Angebot annimmt.
§ 4 Konkretisierung, Änderungswünsche
Leistungen, die vom Kunden freigegeben bzw. abgenommen werden müssen, z.B. das Akzeptieren eines Bildes, erfordern regelmäßig die Konkretisierung von Wünschen des Kunden, durch Lieferung von Content.
Soweit der Kunde Änderungen bereits konkret vereinbarter Leistungen wünscht (“ Änderungs- wünsche“), wird die ProductaLux Adam Naborczyk gegen Vergütung nach den vereinbarten Sätzen den durch den Änderungswunsch entstehenden Aufwand und die Machbarkeit prüfen und den Kunden möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren.
Der Kunde darf zur Klärung der Konsequenzen eines Änderungswunsches die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, wenn er ProductaLux Adam Naborczyk spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichert, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten. Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit des Ausfalls und der eventuell aufwändigen Wiederaufnahme.
§ 5 Abnahme von Leistungen, Mängelrügen
Die Leistungen von ProductaLux Adam Naborczyk unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Einzelne (Teil-) Leistungen können dem Werkvertragsrecht unterliegen und damit abnahmebedürftig sein. Für abnahmebedürftige (Teil-) Leistungen gilt folgendes:
ProductaLux Adam Naborczyk ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen Frist Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
Die anzunehmende Leistung von ProductaLux Adam Naborczyk gilt auch dann als angenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ProductaLux Adam Naborczyk hin zur Abnahme der jeweiligen Leistung nicht binnen sieben Werktagen schriftlich erklärt.
Sollte der Kunde spezifische dekorative Utensilien für die Erstellung der Produktbilder benötigen, obliegt es ihm, diese Utensilien auf eigene Kosten und Verantwortung an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Utensilien nach eigenem Ermessen in die Gestaltung der Produktbilder einzubeziehen. Der Kunde erkennt an, dass der Auftragnehmer bei Verwendung der übermittelten Utensilien nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Jegliche Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit den übermittelten Utensilien ist ausgeschlossen
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss ProductaLux Adam Naborczyk jeweils unverzüglich und für ProductaLux Adam Naborczyk kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für ProductaLux Adam Naborczyk Leistungen im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, zum Beispiel die fotografierenden Produkte.
Nach Beendigung des Auftrages muss der Kunde innerhalb von 4 Wochen einen Retourschein vorlegen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Produkte ersatzlos verwertet.
Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von ProductaLux Adam Naborczyk erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (zum Beispiel wegen eines Verstoßes einer Angabepflicht, der Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er ProductaLux Adam Naborczyk hierüber unverzüglich hinzuweisen.
§ 7 Vergütung, Zahlungsziel, Fälligkeit, Stornierung
Die von ProductaLux Adam Naborczyk erstellten Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Sollte die Frist ablaufen, ohne dass die Zahlung eingegangen ist, kann die ProductaLux Adam Naborczyk den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die gesamte Vergütung ist sofort fällig.
Bei von ProductaLux Adam Naborczyk zu erbringenden Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden erfordern, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung für eine Zeit von mindestens 7 (sieben) Tagen schuldhaft unterlässt.
Verzugszeiten sind mit 8 % – Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu vergüten. Für jede Mahnung und jede vom Kunden verschuldete Rückbuchung einer Lastschrift stellt ProductaLux Adam Naborczyk dem Kunden eine Pauschale von 20 € netto in Rechnung, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ProductaLux Adam Naborczyk tatsächlich ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Sollte der Kunde, noch bevor er Produkte oder Schriftstücke, E-Mails an ProductaLux Adam Naborczyk geschickt hat, vom Vertrag zurücktreten, ist ein Aufwendungsersatz von 25 % des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberhinweis
Wenn und soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, räumt ProductaLux Adam Naborczyk dem Kunden Nutzungsrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden und vom Kunden entweder abgenommenen oder produktiv genutzten Werken nach Maßgabe der folgenden Absätze ein. An nicht genutzten oder nicht abgenommenen Werkteilen, Skizzen und sonstigen Zwischenergebnissen behält sich ProductaLux Adam Naborczyk sämtliche Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts ist untersagt.
Bei den Verträgen wird dem Kunden ein dauerhaftes Nutzungsrecht eingeräumt. Der Umfang und die Arten der eingeräumten Nutzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Bei den Verträgen ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch die vollständige Zahlung der jeweils auf das Werk oder den Anteil entfallenden vereinbarten Vergütung aufschiebend Eine rechtswidrige vorherige Nutzung ist ein lizenzrechtlicher Verstoß und wird unverzüglich verfolgt.
Unabhängig von etwaigen von den obigen Klauseln abweichenden individuellen Vereinbarungen behält sich ProductaLux Adam Naborczyk auch bei der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ein einfaches Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung des jeweiligen Werkes und zur Nutzung des Werkes für Werbezwecke vor.
§ 9 Subunternehmer
ProductaLux Adam Naborczyk darf zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Dienste Dritter (Subunternehmer) in Anspruch nehmen.
§ 10 Gewährleistungsrechte des Kunden
Die ProductaLux Adam Naborczyk hat bei der Erstellung des Bildmaterials einen künstlerischen Gestaltungsraum.
Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die ProductaLux Adam Naborczyk von spezifischen Vorgaben des Kunden nicht nur unwesentlich abweicht. Nachträgliche Korrekturwünsche des Kunden begründen keine Mängelrechte.
Sofern der Kunde bereits vor Fertigstellung von Arbeitsergebnissen Mängel erkennt, ist er verpflichtet, ProductaLux Adam Naborczyk auf diese hinzuweisen.
Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist ProductaLux Adam Naborczyk nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.
Macht der Kunde einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von ProductaLux Adam Naborczyk verursacht worden ist, so ist der Kunde verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von ProductaLux Adam Naborczyk mit dem vereinbarten allgemeinen Stundensatz zu vergüten. Mängelrechte des Kunden verjähren in 6 (sechs) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
Es liegt kein Mangel vor, wenn das vom Kunden übermittelte Material oder Produkt fehlerhaft oder aktualisiert worden ist und von ProductaLux Adam Naborczyk als Basis der Bilder benutzt wird. Auch entsteht hieraus kein Anspruch auf eine Revision.
Nicht geschuldete Revisionen oder Änderungen werden mit dem vereinbarten allgemeinen Stundensatz von ProductaLux Adam Naborczyk berechnet.
Die Vergütung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
Aufträge werden in mehreren Arbeitsschritten durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, ein genaues Briefing zuzusenden, wie die fertigen Bilder aussehen sollten, bzgl. Design, Form, Farbe etc.
Nach dem ersten Arbeitsschritt übersendet die ProductaLux Adam Naborczyk dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Revision (Kunde muss binnen 2-4 Tagen antworten).
Für den Fall, dass der Auftraggeber die Option B im Rahmen des Briefings auswählt, obliegt es ihm, sämtliche relevante Details, Skizzen für die einzelnen Bilder, Stockbilder und die Textinhalte für die jeweiligen Bilder dem Auftragnehmer zu übermitteln. Der Auftragnehmer wird die vom Kunden übermittelten Anforderungen ohne eigenständige Recherche oder Eigeninitiative umsetzen. Nach Fertigstellung des Auftrags hat der Kunde keinerlei Anspruch auf eine Nachbesserung, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler.
Eine Revision beinhaltet das Recht des Kunden, einmalig kostenfreie Anpassungen der Arbeitsergebnisse zu verlangen. Dies betrifft Retuschefehler und allgemeine Korrekturen.
Der Kunde hat das Recht auf maximal 2 (zwei) kostenfreie Anpassungen.
Der Kunde hat kein Recht auf einen Neuentwurf des kompletten Designs.
Wenn der Kunde fehlerhafte oder ungenaue Informationen bezüglich des Produkts, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsche Produktangaben, unrichtige Informationen, falsche Farbangaben oder andere erforderliche Daten, zur Verfügung stellt, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für derartige Fehlinformationen. Jegliche Kosten, die für die Korrektur oder Anpassung aufgrund dieser fehlerhaften Informationen anfallen, obliegen dem Auftraggeber. Eine solche Korrektur wird nicht als kostenfreie Nachbesserung betrachtet, da die Ursache für die Notwendigkeit der Anpassung nicht beim Kunden liegt.
Diese Anpassungen werden zum vereinbarten Stundensatz durchgeführt. Das Recht auf Anpassung besteht nur bei Abweichungen der Arbeitsergebnisse aus dem vereinbarten Konzept.
Eine Abweichung vom individuellen Geschmack des Kunden begründet kein Recht auf eine kostenfreie Anpassung.
Die von ProductaLux Adam Naborczyk einzuhaltende Projektdauer ist unverbindlich und kann sich um bis zu vier bis 8 Wochen verlängern.
§ 10 Höhere Gewalt
Sofern die ProductaLux Adam Naborczyk durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird die ProductaLux Adam Naborczyk für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Dasselbe gilt, sofern die ProductaLux Adam Naborczyk die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von ProductaLux Adam Naborczyk zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.
§ 11 Haftung
ProductaLux Adam Naborczyk haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der ProductaLux Adam Naborczyk oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung von ProductaLux Adam Naborczyk ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S.1 oder S.3 dieses Abschnitts (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Im übrigen haftet ProductaLux Adam Naborczyk nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) oder soweit die Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurden.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S.1 oder S.3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Diese Regelungen des vorstehenden Absatzes (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die ProductaLux Adam Naborczyk schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (Steigerung von Umsätzen, Conversion-Rates etc.) durch die Verwendung des Bildmaterials.
Die ProductaLux Adam Naborczyk erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Einen bestimmten Erfolg schuldet die ProductaLux Adam Naborczyk aber nicht.
Insbesondere übernimmt die ProductaLux Adam Naborczyk keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass die ProductaLux Adam Naborczyk ein bestimmtes Leistungsziel erreicht.
Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und dem Willen des Kunden abhängig, auf den die ProductaLux Adam Naborczyk keinen Einfluss hat.
Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, an den Arbeitsergebnisse per E-Mail versandt werden und dessen Entscheidungen verbindlich sind.
Verzögert sich der Projektbeginn oder das laufende Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die ProductaLux Adam Naborczyk andere Projekte vorziehen und das Projekt des Kunden um bis zu 10 Wochen verschieben.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung ausgetauschten Informationen, die nicht offensichtlich für eine Veröffentlichung gedacht sind (offensichtlich für Veröffentlichung gedacht sind zum Beispiel sämtliche Inhalte von Online-Präsenz), wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln, und zwar unabhängig davon, ob und auf welchem Trägermedium sie verkörpert sind, inklusive möglicher Informationen.
Die Beweislast für die Tatsache, dass eine Information für eine Veröffentlichung gedacht ist, trägt die jeweils empfangende Partei.
Jede empfangende Partei ist je nach Wahl der offenbarenden Partei zur Rückgabe, Zerstörung oder Löschung der jeweiligen vertraulichen Informationen verpflichtet, es sei denn, die empfangende Partei ist zur Aufbewahrung verpflichtet.
Vertrauliche Informationen, die routinemäßig elektronisch gespeicherte Dateien enthalten, müssen nicht sofort gelöscht werden, soweit dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
Die empfangende Partei hat der offenlegenden Partei nach Aufforderung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen, welche vertrauliche Informationen zurückgegeben, zerstört oder gelöscht worden sind und welche nicht.
§ 13 Datenschutz
ProductaLux Adam Naborczyk schützt die vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften.
ProductaLux Adam Naborczyk behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten zur Geltendmachung der Forderungen an einen Finanzdienstleister weiterzuleiten.
Wenn und soweit der Kunde ProductaLux Adam Naborczyk im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten übergibt oder in sonstiger Art zur Verfügung stellt, wird er ProductaLux Adam Naborczyk hierauf hinweisen.
Er ist sich bewusst, dass hierdurch eine sogenannte Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU-DSGVO vorliegen kann, die zu regeln er gesetzlich verpflichtet ist.
§ 14 Verantwortlichkeit des Kunden für Telemedien
Dem Kunden ist bewusst, dass er nach § 7 Telemediengesetzes (TMG) inhaltlich Verantwortlicher für alle von ProductaLux Adam Naborczyk in seinem Auftrag erstellten, gepflegten oder in sonstiger Weise verwalteten Fotos und Bildern
§ 15 Freistellung
Sollte ProductaLux Adam Naborczyk von einem Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung des Kunden gleich welcher Art in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde ProductaLux Adam Naborczyk von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenen Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern seitens ProductaLux Adam Naborczyk zu tragen oder – nach Wahl von ProductaLux Adam Naborczyk – an ProductaLux Adam Naborczyk zu erstatten.
Dies umfasst insbesondere auch die Kosten, die im Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr dieser Ansprüche stehen.
§ 16 Referenznennung des Kunden
ProductaLux Adam Naborczyk darf zu Referenz- und Werbezwecken die folgenden Details des Kunden bzw. der Tätigkeit für den Kunden auf ihrer Website, in Präsentationen und Werbematerial aller Art und unabhängig vom Medium (inklusive Messeauftritten) verwenden: Firma, Logo(s) und sonstige Kennzeichen (zum Beispiel Marken), soweit sie mit der Leistung von ProductaLux Adam Naborczyk für den Kunden im Zusammenhang stehen, sowie eine grobe Beschreibung der erbrachten Leistungen.
§ 17 Sonstiges
Preisangaben verstehen sich als Nettopreise ab Sitz von ProductaLux Adam Naborczyk zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sämtliche die Geschäftsbeziehung zwischen ProductaLux Adam Naborczyk und dem Kunden betreffenden Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, aber zum Beispiel auch Mahnungen und Mängelrügen erfordern Textform (zum Beispiel per E-Mail oder auf Papier). Schriftform ist auch für das Abbedingen dieses Textformerfordernisses erforderlich.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist Berlin.
Die Abtretung von Ansprüchen seitens des Kunden bedürfen der Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung seitens ProductaLux Adam Naborczyk.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies den Rest des Vertrages nicht, und anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die bei objektiver Betrachtung bei Vertragsschluss von beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit gewollt gewesen wäre.
Wenn ProductaLux Adam Naborczyk für ihre Tätigkeit für den Kunden vereinbarungsgemäß Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, finden, soweit diese AGB dem nicht entgegenstehen, auch eventuelle AGB des/ der Dritten im Verhältnis des Kunden zu ProductaLux Adam Naborczyk
§ 18 Urheber – und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ProductaLux Adam Naborczyk erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
Leistung- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk-bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ProductaLux Adam Naborczyk für den Kunden erstellt wurden (zum Beispiel alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenen Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, elektronische Dateien, Datensammlungen, Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die von ProductaLux Adam Naborczyk nach dem Hauptvertrag zu zahlende Vergütung vollständig entrichtet hat.
Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Abs. 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.
Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnis an Dritte durch den Kunden (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 Urhebergesetz.